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Hauptausschuss

Der Hauptausschuss besteht aus 5 gewählten Mitgliedern. 
Ihm gehören an: der Vorsitzende, sein(e) Stellvertreter, der Kassier und weitere von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder.
Die Mitglieder des Hauptausschusses werden in der ordentlichen Hauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren in geheimer Wahl gewählt. Hauptausschußmitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wiederwahl ist möglich.
Der Hauptausschuss trägt die Verantwortung für die Arbeit des Vereins.
Mitglieder des Vereins können zur Teilnahme an Sitzungen des Hauptausschusses eingeladen werden.
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und bis zu 2 stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gleichberechtigt und jeweils alleine nach außen. Im Innenverhältnis dürfen die stellvertretenden Vorsitzenden nur tätig werden, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Der Vorsitzende des Vereins und seine Stellvertreter werden vom  Hauptausschuss auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie müssen volljährig sein. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand bestellt worden ist. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter, leitet die Hauptversammlung.
Der Kassier wird vom Hauptausschuss berufen und ist diesem gegenüber  verantwortlich. Der Kassier ist ermächtigt, namens des Vereins den Empfang von Geldern und anderen Leistungen an diesen rechtsgültig zu bescheinigen.

CVJM-Hauptausschuss
      Ulrich Bischofberger                Albrecht Münzenmaier                           Melanie Fischer           Andreas Münzenmaier          Claus Seegis
                 Kassier                                     Beisitzer                                     Stellv. Vorsitzende                Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender




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