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Hauptausschuss
Der Hauptausschuss besteht aus 5
gewählten Mitgliedern.
Ihm gehören an: der Vorsitzende,
sein(e) Stellvertreter, der Kassier und weitere von der Hauptversammlung
gewählte Mitglieder.
Die Mitglieder des Hauptausschusses werden in
der ordentlichen Hauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren in geheimer Wahl
gewählt. Hauptausschußmitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet
hat. Wiederwahl ist möglich.
Der Hauptausschuss trägt die
Verantwortung für die Arbeit des Vereins.
Mitglieder des Vereins
können zur Teilnahme an Sitzungen des Hauptausschusses eingeladen
werden.
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind
der Vorsitzende und bis zu 2 stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den
Verein gleichberechtigt und jeweils alleine nach außen. Im Innenverhältnis
dürfen die stellvertretenden Vorsitzenden nur tätig werden, wenn der Vorsitzende
verhindert ist.
Der Vorsitzende des Vereins und seine
Stellvertreter werden vom Hauptausschuss auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie
müssen volljährig sein. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand
bestellt worden ist. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall einer seiner
Stellvertreter, leitet die Hauptversammlung.
Der Kassier wird
vom Hauptausschuss berufen und ist diesem gegenüber verantwortlich. Der Kassier
ist ermächtigt, namens des Vereins den Empfang von Geldern und anderen
Leistungen an diesen rechtsgültig zu bescheinigen.
Ulrich
Bischofberger
Albrecht Münzenmaier
Melanie Fischer Andreas
Münzenmaier Claus
Seegis
Kassier
Beisitzer
Stellv.
Vorsitzende Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
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