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Mitglied werden

§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann werden, wer das 9. Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, die Ziele und die Satzung des Vereins anzuerkennen. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Mitglieder die das 14. Lebensjahr vollendet haben besitzen das aktive Wahlrecht bei der Hauptversammlung.

2. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Vereins.

3. Die Aufnahme wird erst wirksam, wenn der von der Hauptversammlung festgesetzte Mitgliedsbeitrag nach §13 bezahlt worden ist.

Um Mitglied im CVJM Hegensberg-Liebersbronn e.V. zu werden sollte man sich zuerst die Satzung durchlesen und überprüfen, ob diese für einen Gültigkeit hat.
Danach kann der Mitgliedsantrag ausgedruckt, ausgefüllt und an einen der CVJM-
Hauptausschussmitglieder
geschickt werden. Dabei steht es jedem/jeder frei eine Einzelmitgliedschaft oder eine Familienmitgliedschaft zu beantragen. Wichtig ist, daß wenn Änderungen bezgl. der Adresse, der Bankverbindung, der Einkommensverhältnisse und/oder bei Familienmitgliedschaften weitere Familienmitglieder dazu kommen, dies dem Hauptausschuss gemeldet wird.

Satzung des CVJM Hegensberg-Liebersbronn e.V. als PDF

Mitgliedsantrag des CVJM Hegensberg-Liebersbronn e.V. als PDF

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