Mitglied werden
§4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann werden, wer das 9.
Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, die Ziele und die Satzung des Vereins
anzuerkennen. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihres gesetzlichen
Vertreters. Mitglieder die das 14. Lebensjahr vollendet haben besitzen das
aktive Wahlrecht bei der Hauptversammlung.
2. Die Aufnahme erfolgt durch den
Vorstand oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Vereins.
3. Die Aufnahme wird erst wirksam,
wenn der von der Hauptversammlung festgesetzte Mitgliedsbeitrag nach §13 bezahlt
worden ist.
Um Mitglied im CVJM
Hegensberg-Liebersbronn e.V. zu werden sollte man sich zuerst die Satzung durchlesen und überprüfen, ob diese für einen
Gültigkeit hat.
Danach kann der Mitgliedsantrag ausgedruckt, ausgefüllt und an einen der CVJM-
Hauptausschussmitglieder geschickt werden. Dabei steht es jedem/jeder
frei eine Einzelmitgliedschaft oder eine Familienmitgliedschaft zu beantragen.
Wichtig ist, daß wenn Änderungen bezgl. der Adresse, der Bankverbindung, der
Einkommensverhältnisse und/oder bei Familienmitgliedschaften weitere
Familienmitglieder dazu kommen, dies dem Hauptausschuss gemeldet wird.
Satzung des CVJM Hegensberg-Liebersbronn e.V. als PDF
Mitgliedsantrag des CVJM Hegensberg-Liebersbronn e.V. als PDF
|